Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24709
BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19 (https://dejure.org/2020,24709)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2020 - XIII ZB 87/19 (https://dejure.org/2020,24709)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - XIII ZB 87/19 (https://dejure.org/2020,24709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung eines Asylbewerbers; Voraussetzungen des Haftantrags; Mitwirkungspflichten des Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, AufenthG § 62 Abs. 3
    Abschiebungshaft, Rückkehrentscheidung, Haftantrag, Heilung, Ablehnungsbescheid, Abschiebungsandrohung, Zustellung, Anhörung, Ausreisepflicht, Begründungserfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10

    Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19
    Ergibt sich die Ausreisepflicht des Betroffenen aus einem vollziehbaren Bescheid, muss der Haftantrag diesen Bescheid nicht nur ausdrücklich benennen, sondern auch darlegen, aufgrund welcher Tatsachen von einer wirksamen Zustellung oder Zustellungsfiktion ausgegangen worden ist (BVerfG, InfAuslR 2012, 186, juris Rn. 11, 24).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19
    Die Heilung ist mit der Entscheidung des Beschwerdegerichts am 6. Mai 2019 eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - V ZB 159/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19
    Das ist allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 12, zur Frage der Rücknahmepflicht von EU-Mitgliedstaaten bei der Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19
    Die Haftgerichte haben vielmehr den Rechtsstandpunkt der beteiligten Behörde zu Grunde zu legen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, juris Rn. 8).
  • VG Trier, 19.03.2019 - 6 K 10671/17

    Zustellung; Zustellungsfiktion; durch eine öffentliche Stelle mitgeteilte

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19
    § 10 Abs. 2 AsylG setzt nicht voraus, dass die dem Bundesamt mitgeteilte Anschrift im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs noch zutreffend ist (vgl. VG Trier, Urteil vom 19. März 2019 - 6 K 10671/17.TR, juris Rn. 43 f.).
  • BGH, 16.01.2024 - XIII ZB 46/20
    Insbesondere bedurfte es keiner weiteren Ausführungen dazu, aufgrund welcher Tatsachen von einer wirksamen Zustellung oder Zustellungsfiktion des vollziehbaren Bescheides des Bundesamts auszugehen war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 2 BvR 1064/10, InfAuslR 2012, 186, juris Rn. 11, 24; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - XIII ZB 87/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 93/19

    Anforderungen an die Darlegung der vollziehbaren Ausreisepflicht im Haftantrag

    Während in einigen Entscheidungen verlangt wird, dass die Behörde ohne konkreten Anlass Angaben zu den Einzelheiten der Zustellung des die Ausreisepflicht begründenden Bescheids macht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - XIII ZB 87/19, juris Rn. 10 f.) und die Gerichte der Wirksamkeit der Zustellung auch ohne konkrete Zweifel nachgehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 7 bis 9), werden nähere Darlegungen zur Wirksamkeit der Zustellung in anderen Entscheidungen nur verlangt, wenn Veranlassung besteht, der Frage der Zustellung nachzugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511 Rn. 10; vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, InfAuslR 2011, 202 Rn. 8, und vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, juris Rn. 23).
  • BGH, 12.09.2023 - XIII ZB 32/20

    Bestandskraft einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts gegen einen eritreischen

    Das Beschwerdegericht hat, wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - XIII ZB 87/19, juris Rn. 15), den äußeren Tatbestand einer vollziehbaren Ausweisungsverfügung festgestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht